WEG - Verwaltung
Verwaltung des Eigentums Ihrer WEG
WEG-Verwaltung
Als WEG-Verwalter kümmern wir uns um das Gemeinschaftseigentum Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören das Grundstück, die gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes sowie die Vertretung der WEG nach außen. Wir setzen die Beschlüsse der Eigentümer um, organisieren die Erhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und verwalten das WEG-Vermögen, einschließlich der Rücklagen und Zahlungen.
Was ist WEG Verwaltung?
Hausverwaltungen verwalten das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Gemeinschaftseigentum umfasst insbesondere das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich genutzt werden. Diese stehen nicht im Sonder- oder Teileigentum.
Der Verwalter vertritt im Rahmen der WEG-Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz die WEG im Außenverhältnis. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 WEG definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, gefasste Beschlüsse umzusetzen, Erhaltungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.
Ebenso ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen eine zentrale Aufgabe des WEG-Verwalters.